/ Bauabnahme
    Vor der Übergabe Ihrer Neubauwohnung oder Ihres Reihenhauses prüfen wir den Bau gemeinsam mit Ihnen und halten sichtbare Mängel nachvollziehbar mit Fotos fest.

    Bauabnahme Hanau: Neubau prüfen, bevor Sie abnehmen

    Mit der Abnahme übernehmen Sie Ihr neues Reihenhaus oder Ihre Neubauwohnung und erklären, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Unsere Begleitung zur Bauabnahme Hanau setzt genau davor an: Florian Wurster, Sachverständiger für das Immobilien- und Grundstückswesen (FIB) mit Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln, Gebäudeanalyse und Beweissicherung, begeht das Objekt mit Ihnen, erfasst sichtbare Mängel sowie Abweichungen von Planung und Baubeschreibung und erläutert die Befunde vor Ihrer Unterschrift.

    Unabhängig
    Ausbildung FIB
    Mängel mit Fotobelegen
    Florian Wurster
    Sachverständiger (FIB)
    Neutral
    ohne Bauleistungen
    Begehung
    vor der Übergabe
    Protokoll
    für Ihre Vorbehalte
    Fotos
    je erfasstem Mangel
    Warum vorher prüfen

    Weshalb sich eine Abnahmebegleitung in Hanau lohnt

    Die Abnahme nach § 640 BGB ist mehr als eine Schlüsselübergabe. Mit ihr beginnt die Verjährung Ihrer Mängelansprüche, die Vergütung wird fällig, und bei Mängeln, die Sie kennen, aber nicht vorbehalten, können Rechte verloren gehen. Ein genauer Blick vorher zahlt sich daher aus.

    In Hanau entstehen viele Neubauten auf Flächen, die lange anders genutzt wurden. Auf der 50 Hektar großen Pioneer-Kaserne in Wolfgang wächst seit 2017 ein Wohngebiet für 5.000 Menschen. Wo neue Wohngebiete entstehen, hilft eine unabhängige Begehung, damit offene Arbeiten und Mängel nicht im Trubel der Schlüsselübergabe untergehen, sondern im Protokoll festgehalten werden.

    Florian Wurster sieht sich dabei die zugänglichen Bauteile an, gleicht sie mit Baubeschreibung und Bemusterung ab und benennt Qualitätsdefizite. Bau- oder Sanierungsleistungen gehören nicht zu seinem Angebot, bewertet wird allein der vorgefundene Zustand.

    Prüfinhalte

    Was die Abnahmebegleitung für Sie leistet

    Prüfung ohne Bindung an Bauträger

    Wir handeln ausschließlich in Ihrem Auftrag und nicht für die Bauseite. Vorgaben des Bauträgers fließen in unsere Bewertung nicht ein.

    Prüfpunkte passend zu Lage und Baugrund in Hanau

    Unter Hanau liegen Terrassenkiese und -sande der Untermainebene, und an der Kinzig schützen Deiche unter anderem Lamboy. Bei der Abnahme achten wir deshalb besonders auf Sockel, Kellerabdichtung, Lichtschächte und die Entwässerung der Außenflächen, soweit diese zugänglich sind.

    Eine Mängelliste direkt für Ihr Abnahmeprotokoll

    Jeder Befund wird mit Ort, Beschreibung und Foto erfasst. Diese Liste übernehmen Sie in das Abnahmeprotokoll und behalten bekannte Mängel damit ausdrücklich vor. Für spätere Nachbesserungsforderungen gegenüber dem Bauträger liegt so eine nachvollziehbare Grundlage vor.

    Mangel und Restleistung sauber getrennt

    Fehlende Arbeiten sind etwas anderes als mangelhaft ausgeführte. Wir ordnen jeden Punkt zu, damit Sie beides im Protokoll getrennt festhalten und gezielt nachverfolgen können.

    Alle Befunde erklärt, bevor Sie unterschreiben

    Vor Ihrer Abnahmeerklärung gehen wir die Liste gemeinsam durch. Ob und mit welchen Vorbehalten Sie abnehmen, entscheiden Sie anschließend selbst.

    Fundierte Ausbildung in Baumängeln, Bauschäden und Beweissicherung

    Herr Wurster ist Sachverständiger (FIB) mit fachlicher Ausbildung in Gebäudeanalyse, Bauschäden und Baumängeln.

    Klares Angebot

    Welche Faktoren den Umfang der Begleitung bestimmen

    Angebot vorab

    Der Aufwand richtet sich nach Objekt, Fragestellung und Umfang der Begehung. Nach einem kurzen Gespräch über Ihr Vorhaben erhalten Sie vorab ein verbindliches Angebot, das genau beschreibt, was geprüft und wie es dokumentiert wird.

    Sie fragen unverbindlich an und erhalten vor dem Termin ein schriftliches Angebot ohne versteckte Kosten.

    Objektart: Ein Reihenhaus mit Keller, Dach und Außenanlage umfasst deutlich mehr Bauteile als eine Etagenwohnung. Garage, Terrasse, Carport oder Balkon erweitern die Begehung zusätzlich, ebenso ein ausgebautes Dachgeschoss.

    Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Bei Wohnungen kann neben der eigenen Einheit auch die Abnahme gemeinschaftlicher Bereiche wie Treppenhaus, Tiefgarage oder Dach anstehen. Ob wir diese mitprüfen, legen wir vorher gemeinsam fest.

    Unterlagen: Je umfangreicher Baubeschreibung, Pläne und Bemusterung sind, desto mehr Positionen gleichen wir vor Ort ab. Fehlen Unterlagen, besprechen wir, wie wir den Soll-Zustand trotzdem einordnen.

    Anzahl der Termine: Ob nach der Nachbesserung ein zweiter Termin sinnvoll ist, klären wir erst anhand der Befunde der ersten Begehung und Ihrer Wünsche.

    Dokumentation: Eine kompakte Mängelliste fällt anders aus als ein ausführliches schriftliches Gutachten zu Baumängeln und Ausführungsfehlern.

    Diese Punkte zählen:
    Prüfung der Bauunterlagen
    Gemeinsamer Ortstermin
    Mängelprotokoll
    Fotobelege
    Ob ein weiterer Termin zur Kontrolle der Nachbesserungen nötig ist, besprechen wir anhand der Ergebnisse der ersten Begehung.
    Besprechung der Befunde vor Ihrer Unterschrift
    Für Erwerber einer neuen Wohnung oder eines Reihenhauses, deren Übergabe ansteht
    Vorgehen

    Vier Schritte von den Unterlagen bis zur Abnahmeerklärung

    1
    Unterlagen prüfen

    Zunächst klären wir im Gespräch, welche Leistungen übergeben werden, ob neben Ihrer Einheit auch eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums ansteht und welche Fragen Ihnen besonders wichtig sind.

    Anschließend sichten wir Bauträgervertrag, Baubeschreibung, Pläne und Bemusterungsprotokolle sowie bereits gemeldete Mängel.

    So wissen wir vor dem Termin, welcher Zustand vertraglich geschuldet ist, und können Abweichungen vor Ort gezielt prüfen.

    2
    Ortsbegehung

    Beim Ortstermin geht Florian Wurster das Objekt mit Ihnen Raum für Raum durch, auf Wunsch auch gemeinsam mit dem Vertreter des Bauträgers. Sie sehen dabei selbst, wo und warum ein Punkt auffällt.

    Innen geht es um Wände, Decken, Böden, Türen, Fenster, Treppen und die sichtbaren Teile der Haustechnik.

    In Bädern und Küchen prüfen wir Fugen, Anschlüsse, Gefälle und Abläufe, außen Sockel, Fassade, Balkone, Dachrand, Lichtschächte und Entwässerung.

    Messungen erfolgen, soweit der Befund sie erfordert, etwa bei Verdacht auf Feuchte in Keller oder Bad.

    Jede Auffälligkeit wird fotografiert und mit dem Soll aus der Baubeschreibung verglichen. Abweichungen von der Planung halten wir ebenso fest wie Qualitätsdefizite in der Ausführung.

    3
    Protokoll und Mängelliste

    Aus den Befunden entsteht eine geordnete Mängelliste mit Ort, Beschreibung, Foto und technischer Einordnung jedes Punktes.

    Wir unterscheiden dabei zwischen Mängeln, fehlenden Restleistungen und Punkten, die nur beobachtet werden sollten.

    Die Formulierungen sind so gewählt, dass Sie sie in das Abnahmeprotokoll übernehmen und als Vorbehalt geltend machen können. Auf Wunsch fassen wir die Befunde in einem schriftlichen Gutachten zusammen.

    4
    Erläuterung, dann Abnahme

    Bevor Sie die Abnahme erklären, besprechen wir jeden Punkt der Liste mit Ihnen, persönlich vor Ort oder digital.

    Sie hören, welche Mängel aus technischer Sicht gewichtig sind und welche Punkte Sie gegenüber dem Bauträger klären sollten.

    Die Erklärung selbst geben Sie ab. Rückfragen beantworten wir auch danach telefonisch, etwa wenn der Bauträger Nachbesserungen ankündigt.

    Worauf wir bei Neubauabnahmen besonders achten

    Bei einer Abnahme zählt, was zum Zeitpunkt der Übergabe sichtbar und zugänglich ist. Verdeckte Bauteile lassen sich nachträglich nur noch begrenzt beurteilen, deshalb vergleichen wir den vorgefundenen Zustand konsequent mit Baubeschreibung, Plänen und Bemusterung. Mängel, die bei der Übergabe erkennbar sind, sollten dort auch benannt werden. Innen richten wir den Blick vor allem auf folgende Punkte:

    • Oberflächen von Wänden und Decken: Risse, Fehlstellen, unsaubere Anschlüsse und Unebenheiten im Streiflicht, außerdem Malerarbeiten an Kanten und Laibungen
    • Bodenbeläge: Fugenbild, Hohlstellen, Übergänge an Türschwellen und Sockelleisten sowie Kratzer oder Abplatzungen, die bei der Montage entstanden sind
    • Fenster und Türen: Gängigkeit, Dichtungen, Beschläge, Anschlussfugen und Beschädigungen an Rahmen oder Glas; bei Rollläden auch Funktion und Führung
    • Bäder und Küchen: Silikon- und Fliesenfugen, Gefälle zum Ablauf, Abdichtung im Duschbereich, soweit erkennbar, sowie Befestigung und Ausrichtung der Sanitärobjekte
    • Treppen und Geländer: Befestigung, Stufenoberflächen, Handläufe und Übereinstimmung mit der vereinbarten Ausführung laut Bemusterung
    • Haustechnik: sichtbare Leitungsführung, Heizflächen, Lüftungsauslässe, Schalter und Steckdosen nach Lage und Anzahl laut Plan, dazu Beschriftung von Verteilern und Absperrungen

    Was wir außen, im Keller und an Gemeinschaftsflächen ansehen

    • Sockel und Fassade: Putzrisse, Anschlüsse an Fensterbänken, Spritzwasserbereich und Sockelabdichtung
    • Keller und Lichtschächte: Feuchtespuren, Abdichtungsübergänge, Rohrdurchführungen und die Abführung von Niederschlagswasser vom Gebäude weg
    • Balkone und Terrassen: Gefälle, Entwässerung, Abdichtung an der Türschwelle und Geländeranschlüsse
    • Dach und Dachrand: sichtbare Abschlüsse, Rinnen, Fallrohre und Anschlüsse an Gauben oder Dachfenster, soweit gefahrlos einsehbar
    • Außenanlagen: Geländeanschluss am Haus, Wege, Stellplätze, Mülltonnenplätze und Restarbeiten an Zäunen, Mauern oder Bepflanzung
    • Gemeinschaftsflächen: Treppenhaus, Tiefgarage, Fahrradräume und Technikräume, sofern deren Abnahme zusammen mit Ihrer Einheit ansteht

    Baugrund, Wasser und Lage im Hanauer Stadtgebiet

    Welche Bauteile bei einer Abnahme besonders genau angesehen werden sollten, hängt in Hanau auch davon ab, wo der Neubau steht.

    Unter dem Stadtgebiet liegen Terrassenkiese und -sande der Untermainebene. Wie hoch das Grundwasser darin steht, kann sich über das Jahr ändern. Ob Keller und Lichtschächte dafür ausreichend abgedichtet sind, prüfen wir am jeweiligen Objekt anhand der sichtbaren Übergänge und Feuchtespuren.

    Nach dem Abzug der US-Armee 2008 blieben rund 350 Hektar Konversionsfläche. Im Pioneer-Park auf der früheren Pioneer-Kaserne in Wolfgang entstehen seit 2017 Wohnungen und Häuser. Hier achten wir besonders auf Gemeinschaftseigentum, Außenanlagen und Restarbeiten.

    In Lamboy entstanden zur Landesgartenschau 2002 in den Francoisgärten rund 155 Reihen- und Doppelhäuser. Die jüngeren Eigenheime im Kinzigbogen liegen nahe der Kinzig; den Stadtteil schützen dort Deiche.

    Steigt der Main, staut sich die Kinzig zurück und vergrößert die Überflutungsflächen. Deshalb gehören Rückstausicherung, Kellerabdichtung und Geländeanschluss dort zu den Prüfpunkten.

    Mittelbuchen ist seit dem 31. Dezember 1971 der nördlichste Stadtteil. In Mittelbuchen Nordwest prüfen wir bei neuen Ein- und Reihenhäusern vor allem Anschlüsse an Bestand und Gelände.

    Die Abnahme bleibt dabei eine Begehung des sichtbaren Zustands. Ergeben sich Hinweise auf tieferliegende Ursachen, etwa Feuchte aus dem Baugrund, sprechen wir das offen an und erläutern, welche weitere Untersuchung sinnvoll sein kann.

    Wem die Begleitung bei der Abnahme hilft

    • Erwerber einer Neubauwohnung: Sie nehmen Ihr Sondereigentum ab und sind oft zugleich an der Abnahme des Gemeinschaftseigentums beteiligt. Wir prüfen Ihre Einheit und, sofern vereinbart, die gemeinschaftlichen Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage oder Außenanlage. Sie erhalten eine Liste, die Sie in die Eigentümerversammlung oder die gemeinsame Abnahme einbringen können.
    • Käufer eines Reihenhauses vom Bauträger: Haus, Keller und Außenanlage werden meist in einem Termin übergeben. Wir unterstützen Sie dabei, Mängel und Restleistungen im Protokoll festzuhalten, damit Sie bei der Übergabe nicht unter Zeitdruck allein entscheiden müssen.
    • Bauherren mit Generalunternehmer: Auch beim eigenen Bauvorhaben endet die Bauzeit mit einer Abnahme, die Sie nicht allein bestreiten müssen. Liegen Protokolle aus der Bauzeit vor, fließen sie direkt in die Abnahme ein.
    • Eigentümer nach einer Sanierung: Wer umfangreiche Arbeiten am Bestand abnimmt, kann die Ausführung vorher unabhängig prüfen lassen, etwa nach neuen Fenstern, Bädern oder einer Dachsanierung.
    • Erwerber mit wenig Bauwissen: Wer zum ersten Mal ein Haus oder eine Wohnung übernimmt, gewinnt durch die Erläuterung Sicherheit bei der eigenen Entscheidung über die Abnahme.

    Welche Unterlagen die Begehung erleichtern

    Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto genauer lässt sich der geschuldete Zustand mit dem vorgefundenen vergleichen. Hilfreich sind vor allem diese Dokumente, die Sie uns gern vorab digital senden:

    • Kauf- oder Bauträgervertrag mit allen Anlagen
    • Baubeschreibung und Ausführungspläne
    • Bemusterungsprotokolle und vereinbarte Sonderwünsche
    • Schriftverkehr mit dem Bauträger zu bereits gemeldeten Mängeln oder offenen Restarbeiten
    • Protokolle früherer Begehungen, etwa aus einer baubegleitenden Qualitätskontrolle
    • Einladung oder Entwurf des Abnahmeprotokolls
    • Unterlagen zu Haustechnik, Fenstern und Bodenbelägen, soweit bereits übergeben

    Rechtlicher Rahmen der Abnahme und zuständige Stellen in Hanau

    Die Abnahme ist ein Schritt mit rechtlichen Folgen, den Sie als Auftraggeber erklären. Wichtig sind vor allem diese Regelungen:

    • § 640 BGB: Abnahme des Werks; bekannte Mängel sollten bei der Abnahme vorbehalten werden.
    • § 12 VOB/B: Ist die VOB/B vereinbart, kann jede Seite eine förmliche Abnahme mit gemeinsamem Protokoll verlangen.
    • § 634a BGB: Ansprüche wegen Mängeln an einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren ab der Abnahme.

    Bauordnungsrechtliche Fragen nach der Hessischen Bauordnung bearbeitet die Bauaufsicht der Stadt Hanau am Hessen-Homburg-Platz 7. Für Streitigkeiten sind je nach Streitwert das Amtsgericht Hanau oder das Landgericht Hanau zuständig. Rechtliche Beratung leisten wir nicht; unser Protokoll hält den technischen Zustand bei der Übergabe fest.

    Prüfbereiche und Vorgehen auf einen Blick

    Die Übersicht zeigt, welche Bereiche wir bei der Abnahme ansehen und wie die Befunde festgehalten werden.

    PrüfbereichWorauf wir achtenVorgehen
    VertragsunterlagenPläne, Baubeschreibung, BemusterungAbgleich vor dem Ortstermin
    WohnräumeWände, Böden, Türen, Fenster, TreppenInaugenscheinnahme mit Fotos
    Bad und KücheFugen, Anschlüsse, Gefälle, AbläufeSichtprüfung, bei Verdacht Messung
    Gebäudehülle und AußenanlageFassade, Sockel, Balkone, EntwässerungBegehung mit Fotodokumentation
    AbnahmeprotokollVorbehalte, Mängel, RestleistungenMängelliste samt Erläuterung

    Welche Bereiche im Einzelfall dazukommen, etwa Gemeinschaftseigentum, legen wir vorab im Angebot fest.

    Worauf Sie bei der Auswahl einer Abnahmebegleitung achten sollten

    Eine Begleitung zur Abnahme lohnt sich vor allem dann, wenn sie Ihnen eine verwendbare Grundlage für das Protokoll liefert. Vor der Beauftragung sollten Sie deshalb klären:

    • Arbeitet der Sachverständige unabhängig von Bauträger und ausführenden Firmen?
    • Welche Ausbildung in Baumängeln und Bauschäden liegt vor?
    • Wird jeder Befund mit Foto und Ort dokumentiert?
    • Werden die Ergebnisse vor Ihrer Unterschrift erläutert?
    • Lassen sich die Formulierungen direkt in das Abnahmeprotokoll übernehmen?

    Ortstermine in Hanau vereinbaren wir nach Absprache. Den Umfang der Begehung und der Dokumentation beschreibt Ihr verbindliches Angebot, das Sie vor Beginn erhalten.

    Ihre Fragen

    Antworten auf häufige Fragen zur Bauabnahme in Hanau

    Geprüft werden die zugänglichen Bauteile innen und außen: Oberflächen, Böden, Fenster, Türen, Treppen, Bäder, sichtbare Haustechnik, Sockel, Fassade, Balkone und Außenanlage. Florian Wurster vergleicht den Zustand mit Baubeschreibung und Bemusterung, erfasst Mängel und Abweichungen von der Planung und dokumentiert jeden Befund mit Foto, damit Sie ihn später eindeutig zuordnen können.

    Die Abnahme erklären Sie als Auftraggeber oder Erwerber. Der Sachverständige begleitet die Begehung, hält den Zustand nachvollziehbar fest und erläutert die Befunde, damit Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen.

    Mit einem Vorbehalt halten Sie fest, dass bekannte Mängel trotz Abnahme beseitigt werden sollen. Nach § 640 BGB ist das wichtig, weil sonst Rechte zu diesen Mängeln verloren gehen können. Unsere Mängelliste liefert dafür die Formulierungen.

    Ein Mangel liegt vor, wenn die Ausführung vom vereinbarten oder fachgerechten Zustand abweicht. Eine Restleistung ist eine Arbeit, die noch gar nicht erbracht wurde. Beides gehört getrennt ins Protokoll, damit klar ist, was nachgebessert und was fertiggestellt werden muss.

    Hilfreich sind der Kauf- oder Bauträgervertrag mit Anlagen, die Baubeschreibung, Ausführungspläne, Bemusterungsprotokolle und vereinbarte Sonderwünsche. Liegt Schriftverkehr zu bereits gemeldeten Mängeln vor, bringen Sie ihn bitte ebenfalls mit, ebenso Protokolle früherer Begehungen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer können wir den geschuldeten Zustand mit dem tatsächlichen vergleichen.

    Mit der Abnahme beginnt nach § 634a BGB die Verjährung: Ansprüche wegen Mängeln an einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren. Zudem müssen Sie nach der Abnahme in der Regel nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Eine sorgfältige Dokumentation zum Zeitpunkt der Übergabe ist deshalb besonders wertvoll.

    Entscheidend sind Objekt, Fragestellung und Umfang der Begehung. Ein Reihenhaus mit Keller und Außenanlage umfasst mehr Bauteile als eine Etagenwohnung. Steht bei Wohnungen zusätzlich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums an, etwa bei größeren Bauvorhaben im Pioneer-Park, erweitert sich der Prüfbereich entsprechend. Auch die Frage, ob eine kompakte Mängelliste oder ein ausführliches Gutachten gewünscht ist, spielt eine Rolle. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot.

    Im Pioneer-Park in Wolfgang entsteht auf 50 Hektar früherer Kasernenfläche seit 2017 ein Wohngebiet für 5.000 Menschen. Dort verdienen Gemeinschaftsflächen und Restarbeiten bei der Übergabe besondere Aufmerksamkeit. Im Kinzigbogen in Lamboy liegt die Kinzig nahe, deren Rückstau bei Mainhochwasser Überflutungsflächen vergrößert; Kellerabdichtung und Rückstausicherung prüfen wir dort genau. In Mittelbuchen Nordwest, einem Wohngebiet im nördlichsten Stadtteil Mittelbuchen, stehen bei neuen Häusern Anschlüsse an Gelände, Entwässerung und Nachbarbebauung im Vordergrund.

    Nach § 640 BGB kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; bei wesentlichen Mängeln ist eine Verweigerung möglich. Ob ein Mangel rechtlich wesentlich ist, beurteilt ein Anwalt. Wir halten bei der Begehung den technischen Befund fest und erläutern Ihnen, welche Punkte Sie im Protokoll als Vorbehalt aufnehmen lassen sollten.

    Ihr Anliegen

    Ihre Wohnung oder Ihr Haus wird bald übergeben?

    Melden Sie sich am besten, sobald der Übergabetermin für Ihr Haus feststeht. Wir besprechen Objekt und Unterlagen, klären den Prüfumfang und stimmen den Ortstermin in Hanau mit Ihnen ab.

    Florian Wurster, Sachverständiger (FIB) für Bauschäden und Baumängel, begleitet Ihre Abnahme persönlich. Geht es um einen bereits eingetretenen Schaden, finden Sie Informationen auf der Seite zum Bauschaden; für die Bauphase gibt es die Baubegleitung.

    Einen Überblick über alle Leistungen rund um Neubau und Bestand finden Sie auf unserer Startseite.

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    Schildern Sie uns kurz Objekt, Lage, Bauträger und geplanten Übergabetermin, gern auch mit ersten Fragen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem verbindlichen Angebot für die Begleitung Ihrer Abnahme.

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    Abnahmebegleitung in Hanau und im Umland

    Ortstermine vereinbaren wir nach Absprache in allen zehn Stadtteilen von der Innenstadt bis Wolfgang sowie im Umland, etwa in Maintal, Bruchköbel, Erlensee, Rodenbach und Großkrotzenburg sowie in Mühlheim am Main, Obertshausen und Hainburg.