Mit der Abnahme übernehmen Sie Ihr neues Reihenhaus oder Ihre Neubauwohnung und erklären, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Unsere Begleitung zur Bauabnahme Hanau setzt genau davor an: Florian Wurster, Sachverständiger für das Immobilien- und Grundstückswesen (FIB) mit Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln, Gebäudeanalyse und Beweissicherung, begeht das Objekt mit Ihnen, erfasst sichtbare Mängel sowie Abweichungen von Planung und Baubeschreibung und erläutert die Befunde vor Ihrer Unterschrift.
Die Abnahme nach § 640 BGB ist mehr als eine Schlüsselübergabe. Mit ihr beginnt die Verjährung Ihrer Mängelansprüche, die Vergütung wird fällig, und bei Mängeln, die Sie kennen, aber nicht vorbehalten, können Rechte verloren gehen. Ein genauer Blick vorher zahlt sich daher aus.
In Hanau entstehen viele Neubauten auf Flächen, die lange anders genutzt wurden. Auf der 50 Hektar großen Pioneer-Kaserne in Wolfgang wächst seit 2017 ein Wohngebiet für 5.000 Menschen. Wo neue Wohngebiete entstehen, hilft eine unabhängige Begehung, damit offene Arbeiten und Mängel nicht im Trubel der Schlüsselübergabe untergehen, sondern im Protokoll festgehalten werden.
Florian Wurster sieht sich dabei die zugänglichen Bauteile an, gleicht sie mit Baubeschreibung und Bemusterung ab und benennt Qualitätsdefizite. Bau- oder Sanierungsleistungen gehören nicht zu seinem Angebot, bewertet wird allein der vorgefundene Zustand.
Prüfung ohne Bindung an Bauträger
Wir handeln ausschließlich in Ihrem Auftrag und nicht für die Bauseite. Vorgaben des Bauträgers fließen in unsere Bewertung nicht ein.
Prüfpunkte passend zu Lage und Baugrund in Hanau
Unter Hanau liegen Terrassenkiese und -sande der Untermainebene, und an der Kinzig schützen Deiche unter anderem Lamboy. Bei der Abnahme achten wir deshalb besonders auf Sockel, Kellerabdichtung, Lichtschächte und die Entwässerung der Außenflächen, soweit diese zugänglich sind.
Eine Mängelliste direkt für Ihr Abnahmeprotokoll
Jeder Befund wird mit Ort, Beschreibung und Foto erfasst. Diese Liste übernehmen Sie in das Abnahmeprotokoll und behalten bekannte Mängel damit ausdrücklich vor. Für spätere Nachbesserungsforderungen gegenüber dem Bauträger liegt so eine nachvollziehbare Grundlage vor.
Mangel und Restleistung sauber getrennt
Fehlende Arbeiten sind etwas anderes als mangelhaft ausgeführte. Wir ordnen jeden Punkt zu, damit Sie beides im Protokoll getrennt festhalten und gezielt nachverfolgen können.
Alle Befunde erklärt, bevor Sie unterschreiben
Vor Ihrer Abnahmeerklärung gehen wir die Liste gemeinsam durch. Ob und mit welchen Vorbehalten Sie abnehmen, entscheiden Sie anschließend selbst.
Fundierte Ausbildung in Baumängeln, Bauschäden und Beweissicherung
Herr Wurster ist Sachverständiger (FIB) mit fachlicher Ausbildung in Gebäudeanalyse, Bauschäden und Baumängeln.
Der Aufwand richtet sich nach Objekt, Fragestellung und Umfang der Begehung. Nach einem kurzen Gespräch über Ihr Vorhaben erhalten Sie vorab ein verbindliches Angebot, das genau beschreibt, was geprüft und wie es dokumentiert wird.
Sie fragen unverbindlich an und erhalten vor dem Termin ein schriftliches Angebot ohne versteckte Kosten.
Objektart: Ein Reihenhaus mit Keller, Dach und Außenanlage umfasst deutlich mehr Bauteile als eine Etagenwohnung. Garage, Terrasse, Carport oder Balkon erweitern die Begehung zusätzlich, ebenso ein ausgebautes Dachgeschoss.
Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Bei Wohnungen kann neben der eigenen Einheit auch die Abnahme gemeinschaftlicher Bereiche wie Treppenhaus, Tiefgarage oder Dach anstehen. Ob wir diese mitprüfen, legen wir vorher gemeinsam fest.
Unterlagen: Je umfangreicher Baubeschreibung, Pläne und Bemusterung sind, desto mehr Positionen gleichen wir vor Ort ab. Fehlen Unterlagen, besprechen wir, wie wir den Soll-Zustand trotzdem einordnen.
Anzahl der Termine: Ob nach der Nachbesserung ein zweiter Termin sinnvoll ist, klären wir erst anhand der Befunde der ersten Begehung und Ihrer Wünsche.
Dokumentation: Eine kompakte Mängelliste fällt anders aus als ein ausführliches schriftliches Gutachten zu Baumängeln und Ausführungsfehlern.
Zunächst klären wir im Gespräch, welche Leistungen übergeben werden, ob neben Ihrer Einheit auch eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums ansteht und welche Fragen Ihnen besonders wichtig sind.
Anschließend sichten wir Bauträgervertrag, Baubeschreibung, Pläne und Bemusterungsprotokolle sowie bereits gemeldete Mängel.
So wissen wir vor dem Termin, welcher Zustand vertraglich geschuldet ist, und können Abweichungen vor Ort gezielt prüfen.
Beim Ortstermin geht Florian Wurster das Objekt mit Ihnen Raum für Raum durch, auf Wunsch auch gemeinsam mit dem Vertreter des Bauträgers. Sie sehen dabei selbst, wo und warum ein Punkt auffällt.
Innen geht es um Wände, Decken, Böden, Türen, Fenster, Treppen und die sichtbaren Teile der Haustechnik.
In Bädern und Küchen prüfen wir Fugen, Anschlüsse, Gefälle und Abläufe, außen Sockel, Fassade, Balkone, Dachrand, Lichtschächte und Entwässerung.
Messungen erfolgen, soweit der Befund sie erfordert, etwa bei Verdacht auf Feuchte in Keller oder Bad.
Jede Auffälligkeit wird fotografiert und mit dem Soll aus der Baubeschreibung verglichen. Abweichungen von der Planung halten wir ebenso fest wie Qualitätsdefizite in der Ausführung.
Aus den Befunden entsteht eine geordnete Mängelliste mit Ort, Beschreibung, Foto und technischer Einordnung jedes Punktes.
Wir unterscheiden dabei zwischen Mängeln, fehlenden Restleistungen und Punkten, die nur beobachtet werden sollten.
Die Formulierungen sind so gewählt, dass Sie sie in das Abnahmeprotokoll übernehmen und als Vorbehalt geltend machen können. Auf Wunsch fassen wir die Befunde in einem schriftlichen Gutachten zusammen.
Bevor Sie die Abnahme erklären, besprechen wir jeden Punkt der Liste mit Ihnen, persönlich vor Ort oder digital.
Sie hören, welche Mängel aus technischer Sicht gewichtig sind und welche Punkte Sie gegenüber dem Bauträger klären sollten.
Die Erklärung selbst geben Sie ab. Rückfragen beantworten wir auch danach telefonisch, etwa wenn der Bauträger Nachbesserungen ankündigt.
Bei einer Abnahme zählt, was zum Zeitpunkt der Übergabe sichtbar und zugänglich ist. Verdeckte Bauteile lassen sich nachträglich nur noch begrenzt beurteilen, deshalb vergleichen wir den vorgefundenen Zustand konsequent mit Baubeschreibung, Plänen und Bemusterung. Mängel, die bei der Übergabe erkennbar sind, sollten dort auch benannt werden. Innen richten wir den Blick vor allem auf folgende Punkte:
Welche Bauteile bei einer Abnahme besonders genau angesehen werden sollten, hängt in Hanau auch davon ab, wo der Neubau steht.
Unter dem Stadtgebiet liegen Terrassenkiese und -sande der Untermainebene. Wie hoch das Grundwasser darin steht, kann sich über das Jahr ändern. Ob Keller und Lichtschächte dafür ausreichend abgedichtet sind, prüfen wir am jeweiligen Objekt anhand der sichtbaren Übergänge und Feuchtespuren.
Nach dem Abzug der US-Armee 2008 blieben rund 350 Hektar Konversionsfläche. Im Pioneer-Park auf der früheren Pioneer-Kaserne in Wolfgang entstehen seit 2017 Wohnungen und Häuser. Hier achten wir besonders auf Gemeinschaftseigentum, Außenanlagen und Restarbeiten.
In Lamboy entstanden zur Landesgartenschau 2002 in den Francoisgärten rund 155 Reihen- und Doppelhäuser. Die jüngeren Eigenheime im Kinzigbogen liegen nahe der Kinzig; den Stadtteil schützen dort Deiche.
Steigt der Main, staut sich die Kinzig zurück und vergrößert die Überflutungsflächen. Deshalb gehören Rückstausicherung, Kellerabdichtung und Geländeanschluss dort zu den Prüfpunkten.
Mittelbuchen ist seit dem 31. Dezember 1971 der nördlichste Stadtteil. In Mittelbuchen Nordwest prüfen wir bei neuen Ein- und Reihenhäusern vor allem Anschlüsse an Bestand und Gelände.
Die Abnahme bleibt dabei eine Begehung des sichtbaren Zustands. Ergeben sich Hinweise auf tieferliegende Ursachen, etwa Feuchte aus dem Baugrund, sprechen wir das offen an und erläutern, welche weitere Untersuchung sinnvoll sein kann.
Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto genauer lässt sich der geschuldete Zustand mit dem vorgefundenen vergleichen. Hilfreich sind vor allem diese Dokumente, die Sie uns gern vorab digital senden:
Die Abnahme ist ein Schritt mit rechtlichen Folgen, den Sie als Auftraggeber erklären. Wichtig sind vor allem diese Regelungen:
Bauordnungsrechtliche Fragen nach der Hessischen Bauordnung bearbeitet die Bauaufsicht der Stadt Hanau am Hessen-Homburg-Platz 7. Für Streitigkeiten sind je nach Streitwert das Amtsgericht Hanau oder das Landgericht Hanau zuständig. Rechtliche Beratung leisten wir nicht; unser Protokoll hält den technischen Zustand bei der Übergabe fest.
Die Übersicht zeigt, welche Bereiche wir bei der Abnahme ansehen und wie die Befunde festgehalten werden.
| Prüfbereich | Worauf wir achten | Vorgehen |
|---|---|---|
| Vertragsunterlagen | Pläne, Baubeschreibung, Bemusterung | Abgleich vor dem Ortstermin |
| Wohnräume | Wände, Böden, Türen, Fenster, Treppen | Inaugenscheinnahme mit Fotos |
| Bad und Küche | Fugen, Anschlüsse, Gefälle, Abläufe | Sichtprüfung, bei Verdacht Messung |
| Gebäudehülle und Außenanlage | Fassade, Sockel, Balkone, Entwässerung | Begehung mit Fotodokumentation |
| Abnahmeprotokoll | Vorbehalte, Mängel, Restleistungen | Mängelliste samt Erläuterung |
Welche Bereiche im Einzelfall dazukommen, etwa Gemeinschaftseigentum, legen wir vorab im Angebot fest.
Eine Begleitung zur Abnahme lohnt sich vor allem dann, wenn sie Ihnen eine verwendbare Grundlage für das Protokoll liefert. Vor der Beauftragung sollten Sie deshalb klären:
Ortstermine in Hanau vereinbaren wir nach Absprache. Den Umfang der Begehung und der Dokumentation beschreibt Ihr verbindliches Angebot, das Sie vor Beginn erhalten.
Geprüft werden die zugänglichen Bauteile innen und außen: Oberflächen, Böden, Fenster, Türen, Treppen, Bäder, sichtbare Haustechnik, Sockel, Fassade, Balkone und Außenanlage. Florian Wurster vergleicht den Zustand mit Baubeschreibung und Bemusterung, erfasst Mängel und Abweichungen von der Planung und dokumentiert jeden Befund mit Foto, damit Sie ihn später eindeutig zuordnen können.
Die Abnahme erklären Sie als Auftraggeber oder Erwerber. Der Sachverständige begleitet die Begehung, hält den Zustand nachvollziehbar fest und erläutert die Befunde, damit Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen.
Mit einem Vorbehalt halten Sie fest, dass bekannte Mängel trotz Abnahme beseitigt werden sollen. Nach § 640 BGB ist das wichtig, weil sonst Rechte zu diesen Mängeln verloren gehen können. Unsere Mängelliste liefert dafür die Formulierungen.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Ausführung vom vereinbarten oder fachgerechten Zustand abweicht. Eine Restleistung ist eine Arbeit, die noch gar nicht erbracht wurde. Beides gehört getrennt ins Protokoll, damit klar ist, was nachgebessert und was fertiggestellt werden muss.
Hilfreich sind der Kauf- oder Bauträgervertrag mit Anlagen, die Baubeschreibung, Ausführungspläne, Bemusterungsprotokolle und vereinbarte Sonderwünsche. Liegt Schriftverkehr zu bereits gemeldeten Mängeln vor, bringen Sie ihn bitte ebenfalls mit, ebenso Protokolle früherer Begehungen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer können wir den geschuldeten Zustand mit dem tatsächlichen vergleichen.
Mit der Abnahme beginnt nach § 634a BGB die Verjährung: Ansprüche wegen Mängeln an einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren. Zudem müssen Sie nach der Abnahme in der Regel nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Eine sorgfältige Dokumentation zum Zeitpunkt der Übergabe ist deshalb besonders wertvoll.
Entscheidend sind Objekt, Fragestellung und Umfang der Begehung. Ein Reihenhaus mit Keller und Außenanlage umfasst mehr Bauteile als eine Etagenwohnung. Steht bei Wohnungen zusätzlich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums an, etwa bei größeren Bauvorhaben im Pioneer-Park, erweitert sich der Prüfbereich entsprechend. Auch die Frage, ob eine kompakte Mängelliste oder ein ausführliches Gutachten gewünscht ist, spielt eine Rolle. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot.
Im Pioneer-Park in Wolfgang entsteht auf 50 Hektar früherer Kasernenfläche seit 2017 ein Wohngebiet für 5.000 Menschen. Dort verdienen Gemeinschaftsflächen und Restarbeiten bei der Übergabe besondere Aufmerksamkeit. Im Kinzigbogen in Lamboy liegt die Kinzig nahe, deren Rückstau bei Mainhochwasser Überflutungsflächen vergrößert; Kellerabdichtung und Rückstausicherung prüfen wir dort genau. In Mittelbuchen Nordwest, einem Wohngebiet im nördlichsten Stadtteil Mittelbuchen, stehen bei neuen Häusern Anschlüsse an Gelände, Entwässerung und Nachbarbebauung im Vordergrund.
Nach § 640 BGB kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; bei wesentlichen Mängeln ist eine Verweigerung möglich. Ob ein Mangel rechtlich wesentlich ist, beurteilt ein Anwalt. Wir halten bei der Begehung den technischen Befund fest und erläutern Ihnen, welche Punkte Sie im Protokoll als Vorbehalt aufnehmen lassen sollten.
Melden Sie sich am besten, sobald der Übergabetermin für Ihr Haus feststeht. Wir besprechen Objekt und Unterlagen, klären den Prüfumfang und stimmen den Ortstermin in Hanau mit Ihnen ab.
Florian Wurster, Sachverständiger (FIB) für Bauschäden und Baumängel, begleitet Ihre Abnahme persönlich. Geht es um einen bereits eingetretenen Schaden, finden Sie Informationen auf der Seite zum Bauschaden; für die Bauphase gibt es die Baubegleitung.
Einen Überblick über alle Leistungen rund um Neubau und Bestand finden Sie auf unserer Startseite.
Schildern Sie uns kurz Objekt, Lage, Bauträger und geplanten Übergabetermin, gern auch mit ersten Fragen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem verbindlichen Angebot für die Begleitung Ihrer Abnahme.
Sachverständigenbüro Wurster
Nerotal 18, 65193 Wiesbaden
Ortstermine vereinbaren wir nach Absprache in allen zehn Stadtteilen von der Innenstadt bis Wolfgang sowie im Umland, etwa in Maintal, Bruchköbel, Erlensee, Rodenbach und Großkrotzenburg sowie in Mühlheim am Main, Obertshausen und Hainburg.
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